
Dr. Gabriele Faltl
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
+43 699 81 88 48 59 (gerne auch SMS zwecks Rückruf)
An folgenden Tagen ist die Ordination geschlossen:
16.-18.10.2019 .
6.12.2019
23.12.2019 -3.1.2020
In anderen dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an eine/n anderen Kollegen/Kollegin oder an die Krankenhausambulanz.
- Alle Kassen und privat
- Certificate of Competence der FMF – London: Combinedtest; NIPT (Harmonytest)
- ÖGUM Stufe 2: Organscreening
- 3D Ultraschall, Dopplerultraschall
- Ärztin f. Allgemeinmedizin, ÖÄK – Diplome für Akupunktur, Fortbildung, Schularztdiplom
Ordinationszeiten
Mo, Mi, Fr 8-13 Uhr
Di 11-16 Uhr
nur Pränataldiagnostik (Combinedtest und Organscreening): Di 8-11 Uhr und 1x monatlich Do 8-12 Uhr bzw. nach Vereinbarung
Um telefonische Anmeldung wird gebeten!
(bei besetzter Leitung bitte ein SMS schreiben – wir rufen Sie sobald als möglich zurück)
Links mit weiterführenden Informationen:
Perinatal – die Schwangerschaft / Perinatal – die Geburt / Perinatal – nach der Geburt
INFO: Geburtsvorbereitungskurs in Kleingruppen (Paare oder Einzel)
Wochenende 26.+27.10.2019 12-18:00
Anmeldung bei Hebamme Alexandra Gigler unter 0680/2228047 oder online www.hebamme-neunkirchen.at
Preisliste:
Privatordination: Gynäkologische Untersuchung 100 Euro
Spiralen (Kupfer, Hormon, Gold), Kupferball, Implanon, Dreimonatsspritze auf Anfrage
Mutter-Kind-Pass-Untersuchung je 140 Euro
Pränataldiagnostik: Nackentransparenzmessung/ Ersttrimesterscreening 140 Euro
Combinedtest/ Ersttrimesterscreening 190 Euro
NIPT (Harmonytest/Pränatest) Preis auf Anfrage, da verschiedene Varianten möglich sind, ab 300 Euro
Organscreening ÖGUM Stufe II (21-22 SSW) 180 Euro
Wellbeing-Ultraschall 35 Euro
3D/4D-Ultraschall (25-30 SSW) nach Organscreening bei Dr. Faltl 70 Euro
sonst 110 Euro
Anmerkung: Wir können aufgrund des Virenschutzes leider keine mitgebrachten Speichermedien verwenden.
Bei 3D/4D-Untersuchungen erhalten Sie ohne Aufpreis einen USB-Stick mit gespeicherten Bildern und Videos sowie ein Farbfoto.
Info: Für Privatordination ist KEINE Rückerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse möglich, da es sich nicht um eine Wahlarztordination handelt.
Bei einer Zusatzversicherung kann die Honorarnote dennoch eingereicht werden.